Gewährleistung
Eine Gewährleistung auf den Kauf von Musik-CD’s entfällt, wenn es sich um Artikels handelt, welche eine Originalverpackung (sealed - factory) hatten oder verblombt bzw. versiegelt waren und geöffnet wurden! Laut § 4 Abs.III Europäischem Audio-Tonträgergesetz sind solche Käufe von jeglichem Umtauschrecht ausgeschlossen.
Da Audio-Tonträger laut Gesetz einem Vervielfältigungsrisiko (Copy-Gesetz) unterliegen, ist es gesetzlich vereinbart, dass dieser Verkaufsgegenstand einem Rückgaberecht nur dann unterliegt, wenn er noch in Originalverpackung zurück gesendet wird. z.B. Sie kauften einen Artikel, den Sie doppelt gekauft hatten oder 2 mal geschenkt bekommen hatten etc.
Da Audio-Tonträger laut Gesetz einem Vervielfältigungsrisiko (Copy-Gesetz) unterliegen, ist es gesetzlich vereinbart, dass dieser Verkaufsgegenstand einem Rückgaberecht nur dann unterliegt, wenn er noch in Originalverpackung zurück gesendet wird. z.B. Sie kauften einen Artikel, den Sie doppelt gekauft hatten oder 2 mal geschenkt bekommen hatten etc.

